Für den Masterstudiengang „Empirische Mehrsprachigkeitsforschung“ gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- ein erster Hochschulabschluss (B.A.) in einer Philologie, Sprachwissenschaft, Sprachlehrforschung, Psychologie oder Soziologie
- linguistische Kenntnisse im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten (LP) im Erststudium
- folgende Sprachkenntnisse:
- Deutschkenntnisse auf dem für die Hochschulzulassung erforderlichen Niveau
- Englischkenntnisse auf den Niveau B2
- Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1
Eine Übersicht über die von uns anerkannten Sprachzertifikate finden Sie hier.
Für die Zulassung ist außerdem ein obligatorisches Beratungsgespräch erforderlich. Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung.
